Schulordnung

Schulordnung Endfassung Juni 2023

Erklärung zum grundsätzlichen Verhalten

Vorwort

An der Gemeinschaftsschule Rhen kommen viele Menschen zusammen: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. All diese Menschen machen unsere Schule aus. Unser Miteinander wird bestimmt durch Rücksicht, Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Dafür übernimmt jeder Verantwortung für sich selbst sowie auch für unsere Gemeinschaft.

Die Gemeinschaftsschule Rhen ist ein Ort des Lernens und Lehrens. Auf der Grundlage dieser Schulordnung möchten wir die besten Voraussetzungen schaffen, um unseren Bildungsauftrag optimal erfüllen zu können.

 

Schulweg

  • SchülerInnen sind nur auf dem direkten Weg zwischen Schule und Elternhaus versichert.
  • Fahrräder oder Mofas müssen auf den dafür ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden.

 

Vor dem Unterricht

  • Die Türen werden um 7.30 Uhr geöffnet, bei schlechtem Wetter auch früher.
  • Alle SchülerInnen befinden sich zu den bekannten Anfangszeiten in den Klassenräumen bzw. vor den Fachräumen.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde        7:40-8:25 Uhr

5-Minutenpause

2. Stunde        8:30-9:15 Uhr

15-Minutenpause

3. Stunde        9:30-10:15 Uhr

10-Minutenpause

4. Stunde        10:25-11:10 Uhr

15-Minutenpause

5. Stunde        11:25-12:10 Uhr

5-Minutenpause

6. Stunde        12:15-13:00 Uhr

Mittagspause

7. Stunde        13:30-14:15 Uhr

8. Stunde        14:15-15:00 Uhr

 

Nach dem Unterricht

  • Nach dem Unterricht stellen die SchülerInnen alle Stühle des Raumes hoch.
  • Die Räume werden sauber und ordentlich hinterlassen.

 

 

In den Pausen

  • Die großen Pausen dienen der Erholung. Die SchülerInnen gehen zu Beginn der großen Pausen unaufgefordert auf direktem Weg auf den Schulhof.
  • Die 5-Minutenpausen verbringen die SchülerInnen in ihren Klassenräumen. Das Verlassen der Klassenräume ist in diesen Pausen nur in begründeten Fällen gestattet.
  • Vor dem Fachunterricht gehen die Klassen selbstständig zu den Fachräumen. Nach dem Fachunterricht gehen die Lernenden direkt auf den Schulhof bzw. in den 5-Minutenpausen in den Klassenraum.
  • Die SchülerInnen der 10. Klassen dürfen sich in den Pausen in ihrem Klassenraum oder auf dem Schulhof aufhalten.
  • Im Falle einer offiziell angekündigten Regenpause sammeln sich die Klassen 5-7 im Forum, die Klassen 8-10 bleiben in ihren Klassenräumen. Niemand darf sich auf dem Schulhof aufhalten.
  • LehrerInnen werden während der Pausenaufsicht durch SchülerInnen der 9. Klassen unterstützt. Auch den Anweisungen dieser SchülerInnen ist Folge zu leisten.
  • Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist der Aufenthalt im Bereich der Schwenktüren untersagt.
  • Die Klassen 5-8 übernehmen den Papiersammeldienst nach Plan.
  • Die Lehrersprechzeit ist für SchülerInnen während der Pausen von 9:15 Uhr bis 9:30 Uhr.
  • In den Pausen darf der Aufsichtsbereich nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

 

Haftung

  • Ohne Genehmigung einer Lehrkraft ist SchülerInnen das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit untersagt. Bei Übertretung dieses Verbots erlischt der Versicherungsschutz.
  • Für jegliche verlorene, abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände kann von der Schule keine Haftung übernommen werden. Insbesondere technische Geräte wie z.B. Mobiltelefone, MP3-Player, Taschenrechner etc. werden von der Schule nicht ersetzt.

 

Besondere Hinweise für Eltern

  • Die Schule muss umgehend informiert werden, wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Dies geschieht über das DK durch die Eltern.
  • Adressänderungen müssen der Schule umgehend bekannt gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Telefonnummern, unter denen Erziehungsberechtigte im Notfall zu erreichen sind.
  • Für eine Befreiung vom Sportunterricht muss ein ärztliches Attest vorliegen, wenn die Befreiung für mehr als zwei Wochen beantragt wird.
  • Zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule sind sämtliche Bücher in ordnungsgemäßem Zustand abzugeben.
  • Datenänderungen, Adressänderungen und Schulabmeldungen von der Schule müssen schriftlich durch die Erziehungsberechtigte/den Erziehungsberechtigten erfolgen.