Kooperationsvereinbarung gemäß § 43 Absatz 6
des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein zwischen
der Gemeinschaftsschule Rhen, Henstedt-Ulzburg und
dem AIstergymnasium, Henstedt -Ulzburg
Schulträger für beide Schulen: Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Um den Schülerinnen und Schülern das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse möglichst optimal zu ermöglichen, kooperieren die Gemeinschaftsschule Rhen und das Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg nach folgenden Vereinbarungen:
Aufnahme in die Oberstufe des Alstergymnasiums
Das Alstergymnasium garantiert den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule Rhen die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, wenn die Bedingungen nach §7 GemVO erfüllt sind (Hinweise siehe folgende Seite). Bei der Zuordnung zu einem Profil und der Vergabe der Oberstufenkurse werden die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums gleichbehandelt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht (vgl. OAPVO § 4 und Hinweise siehe folgende Seite).
Informationen zur Vorplanung des Schulwechsels/Stufenwechsels
Im ersten Schulhalbjahr der 10. Klasse (Gemeinschaftsschule) / 9. Klasse (Gymnasium) findet eine ca. zweistündige Veranstaltung am Abend statt, in der alle interessierten Eltern und SchülerInnen über den allgemeinen Aufbau und Ablauf der Oberstufe informiert werden.
In diesem Zusammenhang wird den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule bei Bedarf die Möglichkeit gegeben, sich durch einen eintägigen Unterrichtsbesuch (Ende Januar/Anfang Februar) einen Einblick in den Unterrichtsalltag des Gymnasiums zu verschaffen. Zu diesem Termin werden durch die Oberstufenleitung auch genauere Informationen zu den einzelnen Profilen vermittelt.
Unterstützende Maßnahmen für den Übergang in die Oberstufe
In der Einführungsphase der Oberstufe können bei Bedarf und Lehrerverfügbarkeit unterstützende Kurse in den Kernfächern (De, En, Ma) angeboten werden, um so den Übergang von der Mittelstufe in die Oberstufe zu erleichtern. Diese Kurse wiederholen und festigen oberstufenrelevante Inhalte und Methoden. Dieses Unterstützungsangebot steht den Schülerinnen und Schülern beider Schulformen zur Verfügung.
Die Kooperationsvereinbarung kann von bei den Kooperationspartnern durch einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz gekündigt werden.
Henstedt-Ulzburg, 26.03.2015
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Bedingungen für den Übergang in die Oberstufe
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule sind in die Einführungsphase der Oberstufe versetzt, wenn im Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses höchstens ein Fach mit ausreichend (Note 4) und kein Fach mit mangelhaft (Note 5) bzw. ungenügend (Note 6) benotet wurde (vgl. § 7 Absatz 6 GemVO).
Für Interessenten, die diese Vorgaben zum Halbjahr noch nicht erfüllen, bietet das Gymnasium die Möglichkeit an, eine Zusage auf Aufnahme unter Vorbehalt des Erreichens der Bedingungen zum Schuljahresende zu erteilen.
Zweite Fremdsprache
Falls Schüler von der Gemeinschaftsschule keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen sie am Alstergymnasium Spanisch als neu beginnende Fremdsprache erlernen. Bedingung ist, dass diese Fremdsprache durchgängig bis zum Abitur belegt werden muss. Die Halbjahresleistungen der letzten beiden Halbjahre müssen in Block I der Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Oberstufenleitung wird bemüht sein, allen berechtigten Schülerinnen und Schülern einen Profilplatz entsprechend ihrer Erst-bzw. Zweitwahl anzubieten. Sollte es hierbei zu Platzmangel kommen, werden Gespräche über mögliche Profilalternativen angeboten. Für Schüler innen und Schüler beider Schularten gilt gleichermaßen, dass kein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht (vgl. OAPVO §4).